Weidezaun-Schäden und Ausbruch: Wann zahlt die Pferdehaftpflicht?

Wenn das Pferd ausbricht: Haftung und Versicherungsschutz

Ein ausgebrochenes Pferd ist der Albtraum jedes Pferdehalters. Ob durch einen defekten Weidezaun, ein offenes Gatter oder schiere Panik – wenn ein Pferd auf eigene Faust die Umgebung erkundet, kann es innerhalb weniger Minuten erhebliche Schaeden anrichten. Zertretene Gaerten, zerstoerte Zaeunanlagen, beschaedigte Fahrzeuge oder im schlimmsten Fall Verkehrsunfaelle mit Personenschaeden: Die Liste moeglicher Schadenszenarien ist lang und teuer.

Rechtlich ist die Situation klar geregelt: Der Pferdehalter haftet nach §833 BGB fuer saemtliche Schaeden, die sein Tier anrichtet – und zwar verschuldensunabhaengig. Es spielt keine Rolle, ob der Zaun eigentlich intakt war, ob das Pferd zum ersten Mal ausgebrochen ist oder ob ein Dritter das Gatter offen gelassen hat. Als Halter stehen Sie in der Verantwortung. Nur wenn Sie nachweisen koennen, dass ein Dritter den Ausbruch vorsaetzlich oder grob fahrlaessig ermoeglicht hat, koennen Sie Regressansprueche geltend machen – die unmittelbare Haftung gegenueber dem Geschaedigten bleibt aber bei Ihnen.

Die finanziellen Folgen eines Ausbruchs werden haeufig unterschaetzt. Allein die Flurschaeden auf landwirtschaftlichen Flaechen koennen mehrere Tausend Euro betragen, wenn das Pferd ueber bestellte Aecker galoppiert. Trabt es ueber eine Bundesstrasse und verursacht eine Kollision, stehen Fahrzeugschaeden von 10.000 bis 50.000 Euro im Raum. Werden Verkehrsteilnehmer verletzt, steigen die Forderungen schnell auf sechsstellige Betraege – bei dauerhaften Gesundheitsschaeden sogar in den Millionenbereich.

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Was zahlt die Pferdehaftpflicht bei einem Ausbruch?

Die Pferdehaftpflichtversicherung ist genau fuer solche Szenarien konzipiert. Sie uebernimmt Personen- und Sachschaeden, die Ihr Pferd Dritten zufuegt – einschliesslich der Schaeden nach einem Ausbruch. Zerstoerte Gaerten, beschaedigte Fahrzeuge, Flurschaeden auf Feldern und Personenschaeden sind in der Regel vollstaendig abgedeckt, sofern die Deckungssumme ausreicht. Bei einer empfohlenen Deckung von 10 Millionen Euro sind auch schwere Schadensszenarien abgesichert.

Allerdings gibt es wichtige Einschraenkungen zu beachten. Schaeden am eigenen Eigentum sind grundsaetzlich nicht versichert – wenn Ihr Pferd Ihren eigenen Zaun zerstoert, zahlt die Haftpflicht nicht. Ebenso wenig sind Schaeden versichert, die das Pferd an Sachen nimmt, die Sie als Halter gemietet oder geliehen haben – es sei denn, Ihr Tarif schliesst Mietsachschaeden explizit ein. Gerade fuer Pferdehalter, die eine Box oder Weide in einem Pensionsstall mieten, ist dieser Baustein unverzichtbar.

Ein haeufiger Streitpunkt ist die Frage, ob die Versicherung auch zahlt, wenn der Weidezaun erkennbar mangelhaft war. Grundsaetzlich ja – die Haftpflichtversicherung schuetzt Sie auch bei eigenem Verschulden. Jedoch koennen Versicherer bei grober Fahrlaessigkeit die Leistung kuerzen. Wenn beispielsweise der Zaun seit Wochen defekt war und Sie nichts unternommen haben, koennte der Versicherer die Erstattung anteilig reduzieren. Halten Sie Ihre Zaeune daher stets in einwandfreiem Zustand – nicht nur aus Sicherheitsgruenden, sondern auch fuer den Versicherungsschutz.

Praevention: So verhindern Sie den Ausbruch

Der beste Versicherungsfall ist der, der gar nicht erst eintritt. Eine sichere Einzaeunung ist die wichtigste Praevention gegen Pferdeausbrueche. Bewährt haben sich stabile Holzzaeune (mindestens 1,30 m Hoehe) in Kombination mit einem Elektrozaun (Breitband oder Seil mit mindestens 3.000 Volt). Der Elektrozaun dient als psychologische Barriere – Pferde lernen schnell, den Zaun zu respektieren. Pruefen Sie die Zaunspannung regelmaessig mit einem Zaunpruefer und beseitigen Sie Bewuchs, der die Spannung reduziert.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Gatter und Tore. Viele Ausbrueche geschehen nicht durch uebersprungene Zaeune, sondern durch unzureichend gesicherte Tore. Verwenden Sie selbstschliessende Riegel und sichern Sie Gatter zusaetzlich mit Ketten oder Karabinern. Stellen Sie sicher, dass alle Personen, die die Weide betreten (Stallpersonal, Reitbeteiligungen, Besucher), ueber die korrekte Bedienung der Tore informiert sind.

Im Pensionsstall sollten Sie den Zustand der Einzaeunung regelmaessig kontrollieren und Maengel dem Stallbetreiber melden. Dokumentieren Sie Ihre Meldungen schriftlich (E-Mail), um im Schadensfall nachweisen zu koennen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Weitere Tipps zur Absicherung und einen Tarifvergleich finden Sie auf unserer Seite Vergleich & Testsieger.

Haeufige Fragen zu Ausbruch und Weidezaunschaeden

Zahlt die Pferdehaftpflicht, wenn mein Pferd den gemieteten Weidezaun zerstoert?

Nur wenn Ihr Tarif Mietsachschaeden einschliesst. In vielen Basistarifen sind Schaeden an gemieteten oder gepachteten Sachen ausgeschlossen. Pruefen Sie Ihre Police und wechseln Sie gegebenenfalls in einen Tarif mit Mietsachschaeden-Einschluss – der Aufpreis betraegt meist nur 10 bis 20 Euro jaehrlich.

Bin ich haftbar, wenn der Zaun des Pensionsstalls mangelhaft war?

Grundsaetzlich ja. Als Tierhalter haften Sie nach §833 BGB verschuldensunabhaengig. Sie koennen allerdings Regressansprueche gegen den Stallbetreiber geltend machen, wenn dessen mangelhafte Einzaeunung den Ausbruch ermoeglicht hat. Ihre Pferdehaftpflicht reguliert zunaechst den Schaden gegenueber dem Geschaedigten und prueft dann Regressmoeglichkeiten.

Was soll ich tun, wenn mein Pferd ausgebrochen ist?

Sichern Sie zunaechst das Pferd und warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer, falls es sich im Strassenverkehr befindet. Rufen Sie bei Gefahr die Polizei (110). Dokumentieren Sie alle Schaeden mit Fotos und notieren Sie sich Kontaktdaten von Geschaedigten und Zeugen. Melden Sie den Vorfall umgehend Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung – die meisten Versicherer haben eine 24-Stunden-Schadenshotline.

Weiterlesen: Pferdehaftpflicht Ratgeber

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Pferdehaftpflicht bei Weidezaun-Schaeden?

Das haengt vom Tarif ab. Schaeden, die Ihr Pferd an gemieteten Weidezaeunen verursacht, fallen unter Mietsachschaeden – diese sind in vielen Basistarifen ausgeschlossen. Achten Sie darauf, dass Ihre Police Mietsachschaeden explizit einschliesst, der Aufpreis betraegt meist nur 10 bis 20 Euro jaehrlich. Schaeden am eigenen Zaun sind grundsaetzlich nicht ueber die Haftpflicht versichert.

Was passiert wenn mein Pferd ausbricht und Schaeden verursacht?

Als Halter haften Sie nach §833 BGB verschuldensunabhaengig fuer saemtliche Schaeden – ob zertretene Gaerten, beschaedigte Fahrzeuge oder Personenschaeden bei Verkehrsunfaellen. Die Pferdehaftpflicht uebernimmt diese Personen- und Sachschaeden gegenueber Dritten vollstaendig, sofern die Deckungssumme ausreicht. Empfohlen werden mindestens 10 Millionen Euro Deckung.

Muss ich den Weidezaun besonders sichern?

Ja, eine sichere Einzaeunung ist nicht nur Praevention, sondern auch versicherungsrelevant. Bewaehrt haben sich stabile Holzzaeune (mindestens 1,30 m Hoehe) mit Elektrozaun (mindestens 3.000 Volt). Bei grober Fahrlaessigkeit – etwa einem seit Wochen defekten Zaun – kann der Versicherer die Leistung kuerzen. Pruefen Sie Zaeune und Gatter regelmaessig und dokumentieren Sie die Kontrollen.

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