Sie reiten das Pferd einer Freundin, einen Schulungspart oder nehmen an einer Reitbeteiligung teil. Wer ist versichert, wenn etwas passiert?
Die Grundregel: Halterhaftpflicht vs. Reiterhaftpflicht
Pferdehalterhaftpflicht: Schützt den Eigentümer/Halter des Pferdes für Schäden, die das Tier verursacht – unabhängig wer gerade reitet.
Reiterhaftpflicht: Schützt Sie persönlich als Reiter – also auch wenn Sie auf fremden Pferden reiten und dabei Dritte schädigen.
Hüter- und Führerhaftpflicht
Viele Pferdehalter-Policen schließen eine sogenannte Hüter- und Führerhaftpflicht ein. Damit sind auch Personen mitversichert, die das Pferd mit Erlaubnis des Halters reiten oder führen. Das ist für Reitbeteiligungen und Pensionspferde besonders wichtig.
Checkliste: Wer ist wann versichert?
| Situation | Abgedeckt durch |
|---|---|
| Sie reiten Ihr eigenes Pferd | Ihre Pferdehalter-Haftpflicht |
| Jemand anderes reitet Ihr Pferd | Ihre Police (wenn Hüterschutz inklusive) |
| Sie reiten ein fremdes Pferd | Reiterhaftpflicht oder Hüterschutz der Halterpolice |
| Sie führen ein fremdes Pferd | Reiterhaftpflicht oder Hüterschutz |
Mehr dazu: Reitbeteiligung absichern → | Vergleich →