Sie reiten das Pferd einer Freundin, einen Schulungspart oder nehmen an einer Reitbeteiligung teil. Wer ist versichert, wenn etwas passiert?

Die Grundregel: Halterhaftpflicht vs. Reiterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht: Schützt den Eigentümer/Halter des Pferdes für Schäden, die das Tier verursacht – unabhängig wer gerade reitet.

Reiterhaftpflicht: Schützt Sie persönlich als Reiter – also auch wenn Sie auf fremden Pferden reiten und dabei Dritte schädigen.

Hüter- und Führerhaftpflicht

Viele Pferdehalter-Policen schließen eine sogenannte Hüter- und Führerhaftpflicht ein. Damit sind auch Personen mitversichert, die das Pferd mit Erlaubnis des Halters reiten oder führen. Das ist für Reitbeteiligungen und Pensionspferde besonders wichtig.

Checkliste: Wer ist wann versichert?

SituationAbgedeckt durch
Sie reiten Ihr eigenes PferdIhre Pferdehalter-Haftpflicht
Jemand anderes reitet Ihr PferdIhre Police (wenn Hüterschutz inklusive)
Sie reiten ein fremdes PferdReiterhaftpflicht oder Hüterschutz der Halterpolice
Sie führen ein fremdes PferdReiterhaftpflicht oder Hüterschutz

Mehr dazu: Reitbeteiligung absichern → | Vergleich →