Aus der Kfz-Versicherung kennt jeder den Schadensfreiheitsrabatt (SF-Rabatt). Aber gilt das auch bei der Pferdehaftpflichtversicherung?

Pferdehaftpflicht: Kein SF-Rabatt wie bei KFZ

Nein – die Pferdehaftpflicht funktioniert anders als die Kfz-Versicherung. Es gibt in der Regel:

  • Keinen Schadenfreiheitsrabatt
  • Keine "Schadensklassen"
  • Keine automatische Beitragserhöhung nach Schadensfall

Was passiert nach einem Schadensfall?

Nach einem regulierten Schadensfall haben viele Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen oder die Prämie anzupassen. Das ist jedoch kein standardisiertes System wie beim Kfz.

Wechsel nach Schadensfall

Wenn Ihr Anbieter nach einem Schadensfall die Prämie erhöht, haben Sie häufig ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie das für einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.

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