Du hast dein geliebtes Pferd versichert und fragst dich nun, ob die Kosten für deine Pferdehaftpflichtversicherung steuerlich geltend gemacht werden können? Erfahre hier, wie du deine Versicherungsbeiträge für die Pferdehaftpflicht von den Steuern absetzen kannst und welche Bedingungen es zu beachten gibt.
Kann man die Pferdehaftpflichtversicherung steuerlich absetzen?
Die kurze Antwort hierzu lautet:
Ja, grundsätzlich kannst du die Versicherungsbeiträge für deine Pferdehaftpflicht von den Steuern absetzen
Die Beitragszahlungen für deine Pferdehaftpflichtversicherung fallen unter die Kategorie der sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können bei deiner Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gibt es für diese Art von Sonderausgaben eine Höchstgrenze, die du beachten solltest. Wenn du angestellt oder Beamter bist, kannst du gemäß dem Einkommensteuergesetz jährlich bis zu 1.900 Euro gesondert absetzen. Selbstständige und Freiberufler haben einen etwas höheren Spielraum von 2.800 Euro pro Jahr.
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Beamte und Angestellte: 1.900 Euro
- Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro
Vorsicht vor Höchstbeträgen
Beachte dabei: Die Kosten für deine Pferdehaftpflichtversicherung sind jedoch nur absetzbar, solange die genannten Höchstbeträge noch nicht durch andere Beiträge ausgeschöpft sind. Zum Beispiel durch Kranken- und Pflegeversicherungen.
Gewerbliche Nutzung als Pluspunkt
Eine Ausnahme gilt bei der gewerblichen Nutzung der Pferde. Bist du zum Beispiel Pferdezüchter oder -Händler oder betreibst einen Reit- oder Fahrbetrieb, können die Kosten für deine Pferdehaftpflichtversicherung als Betriebsausgabe abgesetzt werden – und das in vollem Umfang.
So hoch ist die Versicherungssteuer
Für einige Versicherungen wird von staatlicher Seite eine zusätzliche Versicherungssteuer erhoben. Die Höhe des Prozentsatzes variiert jedoch je nach Versicherungstyp. Im Fall der Pferdehaftpflichtversicherung beträgt die Versicherungssteuer gemäß dem Versicherungssteuergesetz 19 Prozent. Diese Steuer wird üblicherweise direkt von deinem Versicherer eingezogen und an den Staat abgeführt.
Höhe der Versicherungssteuer bei Pferdehaftpflichtversicherungen: 19 Prozent
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Häufig gestellte Fragen
Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung Pflicht?
In den meisten Bundesländern ist sie keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen. Als Pferdehalter haftest du nach § 833 BGB verschuldensunabhängig für alle Schäden, die dein Pferd verursacht — das kann schnell in die Hunderttausende gehen.
Welche Deckungssumme wird empfohlen?
Experten empfehlen mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden (z.B. wenn dein Pferd einen Radfahrer verletzt) können die Kosten für Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall extrem hoch werden.
Was ist bei Reitbeteiligungen zu beachten?
Wenn andere Personen dein Pferd reiten (Reitbeteiligung), muss dies in der Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Prüfe, ob dein Tarif Fremdreiter und Reitbeteiligungen einschließt — sonst bist du im Schadensfall nicht geschützt.
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