Pferd gestorben — was jetzt mit der Versicherung?

Der Tod eines Pferdes ist ein tiefer Einschnitt. Gleichzeitig stellen sich praktische Fragen: Was passiert mit der Haftpflichtversicherung? Muss ich sie kündigen? Bekomme ich Geld zurück? Und was gilt, wenn das Pferd durch einen Unfall gestorben ist, den ein anderer verursacht hat?

Haftpflichtversicherung nach dem Tod des Pferdes — die wichtigsten Punkte

Mit dem Tod Ihres Pferdes erlischt das versicherte Risiko automatisch. Es gibt kein "Nachhalterisiko" — Ihr Pferd kann ab sofort keine Schäden mehr verursachen. Die Versicherungspflicht endet rechtlich mit dem Tod des Tieres.

Kündigung der Police

Der Tod eines Pferdes ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Sie können die Police jederzeit kündigen — unabhängig von der regulären Kündigungsfrist. Das gilt auch unterjährig. Der Versicherer muss den ungenutzten Beitragsanteil (anteilig für die verbleibenden Monate) erstatten.

So gehen Sie vor:

  1. Schreiben Sie dem Versicherer eine außerordentliche Kündigung mit Todesdatum und Sterbenachweis (Tierarztbescheinigung oder Tierkörperbeseitigungsnachweis)
  2. Verlangen Sie die anteilige Beitragserstattung für die verbleibende Vertragszeit
  3. Bewahren Sie die Bestätigung auf

Bekomme ich den Beitrag zurück?

Ja — für den Zeitraum nach dem Tod des Pferdes. Beispiel: Sie haben 39 €/Jahr gezahlt, das Pferd stirbt im Juli (nach 7 Monaten). Der Versicherer erstattet die verbleibenden 5 Monate anteilig (ca. 16 €).

Der Erstattungsanspruch gilt in Deutschland unabhängig von der Versicherungsgesellschaft — es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch.

Was ist, wenn das Pferd durch einen Unfall starb?

Wenn Ihr Pferd durch das Verschulden eines Dritten gestorben ist (z. B. Verkehrsunfall, tierärztlicher Behandlungsfehler), können Sie als Halter Schadensersatz geltend machen. Der Zeitwert des Pferdes sowie Tierarztkosten und Bestattungskosten können ersetzt werden.

In diesem Fall ist nicht die Pferdehaftpflicht zuständig (die schützt Sie als Halter gegenüber Dritten), sondern die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Lassen Sie sich von einem auf Tierrecht spezialisierten Anwalt beraten.

Was gilt, wenn jemand durch mein Pferd kurz vor seinem Tod verletzt wurde?

Wenn Ihr Pferd kurz vor seinem Tod einen Schaden verursacht hat, reguliert Ihre Pferdehaftpflichtversicherung diesen Schaden noch — auch wenn das Pferd zum Zeitpunkt der Schadenmeldung schon gestorben ist. Die Versicherung gilt für alle Schadensereignisse während der Vertragslaufzeit, nicht nur während das Pferd noch lebt.

Melden Sie solche Schadensfälle deshalb noch vor oder direkt nach der Kündigung beim Versicherer.

Neues Pferd — neue Versicherung

Wenn Sie ein neues Pferd kaufen oder übernehmen, brauchen Sie eine neue Police. Eine bestehende Police lässt sich nicht einfach auf ein neues Tier "umschreiben" — die Haftpflichtversicherung ist tiergebunden.

Häufige Fragen: Pferd gestorben & Versicherung

Muss ich die Kündigung per Einschreiben senden?
Empfehlenswert ja — dann haben Sie einen Nachweis. Per E-Mail ist rechtlich auch möglich, bitten Sie aber um eine Lesebestätigung oder Antwort. Viele Versicherer akzeptieren auch Online-Formulare zur Kündigung.
Gibt es eine Frist für die Kündigung nach Pferdestod?
Keine gesetzliche Frist — aber je früher, desto mehr Beitragsrückerstattung. Kündigen Sie innerhalb weniger Wochen nach dem Tod. Warten Sie länger, zahlen Sie weiter Beiträge für ein Tier, das es nicht mehr gibt.

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