§833 BGB ist das Herzstück der Haftung für Pferdebesitzer in Deutschland. Wir erklären das Gesetz verständlich und zeigen, was es für Ihren Alltag bedeutet.

Was sagt §833 BGB?

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen."

Das bedeutet konkret

  • Verschuldensunabhängig: Sie haften auch ohne eigenes Fehlverhalten
  • Unbegrenzt: Es gibt keine gesetzliche Haftungsgrenze
  • Sofort: Haftung entsteht im Moment des Schadens
  • Ausnahme: Nutztiere bei erwiesener Sorgfalt (§833 Abs. 2)

Beispiele aus der Rechtspraxis

  • Pferd scheut und Reiter fällt → §833 BGB gilt
  • Pferd bricht aus und verursacht Unfall → §833 BGB gilt
  • Pferd tritt Besucher im Stall → §833 BGB gilt

Was schützt Sie?

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