Im deutschen Recht gibt es eine wichtige Unterscheidung: Pferdehalter und Pferdeeigentümer sind nicht immer dieselbe Person. Das hat große Auswirkungen auf die Haftung.
Pferdehalter vs. Pferdeeigentümer
Der Halter ist, wer das Pferd tatsächlich unterhält, nutzt und die Gefahr aus der Tierhaltung in Besitz hat. Der Eigentümer ist, wer zivilrechtlicher Besitzer des Tieres ist.
Oft sind beide identisch. Aber nicht immer:
- Reitbeteiligungen: Eigentümer haftet, Halter haftet zusätzlich
- Leihpferde: Je nach Vereinbarung haftet der Verleiher oder der Entleiher
- Pensionspferde: Eigentümer ist weiterhin Halter, auch wenn das Pferd im Fremdstall steht
§833 BGB: Wer haftet?
§833 BGB spricht vom Tierhalter. Das Gericht bestimmt, wer faktisch die Haltereigenschaft innehat – das kann der Eigentümer sein, aber auch derjenige der das Pferd tatsächlich nutzt und auf eigene Rechnung hält.
Konsequenz für die Versicherung
Als Halter sollten Sie die Pferdehaftpflicht abschließen – unabhängig davon, ob Sie auch Eigentümer sind. Im Zweifelsfall sollten beide Parteien versichert sein.