Ihr Stute hat gefohlt oder Sie haben ein Jungpferd gekauft? Wann genau braucht das Tier eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung?
Ab wann gilt die Versicherungspflicht für Fohlen?
Gesetzlich gibt es keine festgelegte Altersgrenze. Als Halter haften Sie nach §833 BGB für Ihr Pferd ab dem Moment der Haltung – also auch für Fohlen ab dem ersten Tag.
Was sagen die Versicherungen?
Die meisten Anbieter versichern Fohlen ab einem Alter von 6 Monaten. Einige bieten Schutz ab der Geburt:
| Anbieter | Mindestalter Fohlen |
|---|---|
| DEVK | 6 Monate |
| HanseMerkur | 6 Monate |
| Helvetia | 3 Monate |
| VHV | Ab Geburt (mit Elterntier-Police) |
Mitversicherung durch Mutter-Police?
Manche Tarife schließen Fohlen automatisch für 6–12 Monate in die Police des Muttertieres ein. Prüfen Sie das bei Ihrem aktuellen Anbieter explizit.
Empfehlung für Züchter
- Fohlen so früh wie möglich versichern (ab Mindestalter)
- Prüfen ob die Stuten-Police das Fohlen mitdeckt
- Bei mehreren Fohlen: Sammelpolice anfragen
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