Pferd gestohlen oder vermisst — schwierige Situation
Pferdediebstahl ist in Deutschland leider real. Auch vermisste Pferde, die sich davongemacht haben und Schäden verursachen, beschäftigen Halter und Versicherungen. Was gilt hier?
Pferd wird gestohlen
Die Pferdehaftpflicht deckt Schäden, die Ihr Pferd verursacht — auch wenn es gestohlen wurde und dann Dritte schädigt. Allerdings gilt: Wenn der Dieb das Pferd in den Schaden hineingeritten hat, liegt die Haftung beim Dieb. Für den Pferdeverlust selbst zahlt die Haftpflicht nicht — das ist Aufgabe einer Pferdeversicherung (Sterbefall-/Diebstahlklausel).
Pferd entläuft und verursacht Schäden
Entläuft Ihr Pferd ohne Ihr Zutun und verursacht Schäden — Ihre Haftpflicht zahlt. War der Zaun in gutem Zustand? War das Pferd ordnungsgemäß gesichert? Das sind die Fragen, die die Versicherung prüft.
Was Sie in jedem Fall tun sollten
- Polizei über verschwundenes Pferd informieren
- Versicherung sofort informieren
- Fotos des Pferdes bereitlegen
- Pferd über Chip/Pferdepass identifizieren lassen
Vorbeugung: Chip und Registrierung
- EU-Tierpass / Equidenpass immer aktuell
- Microchip (ISO-Standard)
- Registrierung in nationaler Datenbank
- Fotos aller Abzeichen und Besonderheiten