Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren mehrere wegweisende Urteile zur Haftung von Pferdehaltern gesprochen. Hier sind die wichtigsten – verständlich erklärt.
BGH: Haftung des Reitbeteiligungsnehmers
Der BGH hat entschieden, dass auch Reitbeteiligungsnehmer als „Tierhalter" im Sinne des §833 BGB haften können, wenn sie das Pferd auf eigene Rechnung nutzen. Konsequenz: Eigene Versicherung für Reitbeteiligungen empfohlen.
BGH: Mitverschulden bei Eigenüberschätzung
In einem bekannten Fall hat der BGH die Haftung des Pferdehalters wegen Mitverschuldens des Geschädigten (Anfänger, der sein Können überschätzte) auf 50% gemindert. Das zeigt: Das Verhalten des Geschädigten spielt eine Rolle.
Fazit für Pferdehalter
Die Rechtsprechung ist konsequent: Als Pferdehalter tragen Sie die Beweislast, dass Sie alle Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Im Zweifelsfall haften Sie. Eine gute Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie – und übernimmt auch die Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen.