Pferderecht in den Bundesländern
Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen für Pferdehaltung, Reiten im Wald und Haftpflichtversicherung. Hier der Überblick.
Reiten im Wald — bundeslandspezifisch
| Bundesland | Reiten im Wald | Sonderschilder |
|---|---|---|
| Bayern | Nur auf Reitwegen | Pflicht |
| NRW | Auf Forstwegen erlaubt | Empfohlen |
| Niedersachsen | Auf markierten Wegen | Ja |
| Baden-Württemberg | Auf befestigten Wegen | Ja |
| Hessen | Auf Wegen, nicht im Unterholz | Ja |
Pflichtversicherung
Keine Bundesland hat bisher eine Pflichtversicherung für Pferde eingeführt. Das Thema wird gelegentlich diskutiert, ist aber nicht in Kraft.
Kommunale Regelungen
Viele Kommunen haben eigene Regelungen für Pferde im Stadtgebiet. Besonders in Städten: Keine Pferde auf Gehwegen, keine Nutzung von Parkflächen, spezielle Routen.
Strandreiten
An der Nordsee und Ostsee gibt es strand- und gemeindespezifische Regelungen. Manche Strände erlauben Reiten zu bestimmten Zeiten, andere nie.