Biss und Tritt — zwei der häufigsten Schadensfälle

Pferde beißen und treten — das ist ihre natürliche Verteidigung und Kommunikation. Wenn dabei Dritte verletzt werden, entstehen Schadensansprüche. Zahlt die Pferdehaftpflicht das?

Biss durch das Pferd

Klare Antwort: Ja, die Pferdehaftpflicht zahlt bei Bissverletzungen durch Ihr Pferd. Es spielt keine Rolle, ob:

  • Das Pferd provoziert wurde
  • Das Opfer Schuld trug (kann die Leistung mindern)
  • Es ein Bekannter ist (wenn kein Familienmitglied/Haushaltsangehöriger)

Tritt durch das Pferd

Auch Tritte sind versichert. Das gilt für:

  • Tritte beim Führen oder Pflegen
  • Tritte beim Reiten (Sturz und Tritt)
  • Tritte gegen Fahrzeuge
  • Tritte gegen andere Personen

Was wird bei Biss/Tritt gezahlt?

  • Notarzt und Krankenhausbehandlung
  • Langfristige medizinische Behandlung
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Bei Dauerschäden: Rente

Sonderfall: Pferd beißt anderes Pferd

Beißt Ihr Pferd ein fremdes Pferd und entstehen Tierarztkosten: Das ist Sachschaden am fremden Eigentum — die Pferdehaftpflicht zahlt. Wichtig: Klausel "Sachschäden einschließlich Tierschäden" prüfen.

Was Sie nach einem Biss/Tritt-Vorfall tun sollten

  1. Verletzte Person erstversorgen, Notarzt rufen
  2. Fotos der Verletzung machen
  3. Zeugen notieren
  4. Versicherung binnen 24–48h informieren