Biss und Tritt — zwei der häufigsten Schadensfälle
Pferde beißen und treten — das ist ihre natürliche Verteidigung und Kommunikation. Wenn dabei Dritte verletzt werden, entstehen Schadensansprüche. Zahlt die Pferdehaftpflicht das?
Biss durch das Pferd
Klare Antwort: Ja, die Pferdehaftpflicht zahlt bei Bissverletzungen durch Ihr Pferd. Es spielt keine Rolle, ob:
- Das Pferd provoziert wurde
- Das Opfer Schuld trug (kann die Leistung mindern)
- Es ein Bekannter ist (wenn kein Familienmitglied/Haushaltsangehöriger)
Tritt durch das Pferd
Auch Tritte sind versichert. Das gilt für:
- Tritte beim Führen oder Pflegen
- Tritte beim Reiten (Sturz und Tritt)
- Tritte gegen Fahrzeuge
- Tritte gegen andere Personen
Was wird bei Biss/Tritt gezahlt?
- Notarzt und Krankenhausbehandlung
- Langfristige medizinische Behandlung
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Bei Dauerschäden: Rente
Sonderfall: Pferd beißt anderes Pferd
Beißt Ihr Pferd ein fremdes Pferd und entstehen Tierarztkosten: Das ist Sachschaden am fremden Eigentum — die Pferdehaftpflicht zahlt. Wichtig: Klausel "Sachschäden einschließlich Tierschäden" prüfen.
Was Sie nach einem Biss/Tritt-Vorfall tun sollten
- Verletzte Person erstversorgen, Notarzt rufen
- Fotos der Verletzung machen
- Zeugen notieren
- Versicherung binnen 24–48h informieren