Die Kehrseite: Was die Haftpflicht nicht deckt

Jede Versicherung hat Ausschlüsse. Bei der Pferdehaftpflicht sind diese besonders wichtig zu kennen – denn unerwartete Lücken können teuer werden.

Standard-Ausschlüsse in fast jeder Police

1. Schäden am eigenen Tier

Die Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden an Dritten (Personen und deren Eigentum). Verletzt sich Ihr Pferd selbst, zahlt die Haftpflicht nichts. Dafür gibt es Kranken- und Lebensversicherungen.

2. Schäden, die Sie selbst erleiden

Wenn Sie vom eigenen Pferd verletzt werden, schützt die Haftpflicht Sie nicht. Sie brauchen eine eigene Unfallversicherung.

3. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Wenn Sie absichtlich Ihr Pferd auf jemanden hetzen, zahlt die Versicherung nicht. Vorsatz schließt den Versicherungsschutz aus.

4. Schäden durch gewerbliche Nutzung (ohne entsprechende Klausel)

Standard-Haftpflicht gilt für private Nutzung. Gewerbliche Tätigkeiten (Reitschule, Zucht, Verleih) erfordern eine Betriebshaftpflicht.

5. Kriegs- und Naturkatastrophen

Schäden durch Krieg, Erdbeben, Überschwemmungen sind in praktisch keiner Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Oft vergessene Ausschlüsse

Turnierteilnahme (ohne Zusatzklausel)

Viele Basis-Tarife decken Turniere nicht automatisch ab. Prüfen Sie Ihre Police – oder buchen Sie die Turnierteilnahme nach.

Ausland (außerhalb EU)

Standard-Policen gelten oft nur in der EU. Für Ausritte in der Türkei, den USA oder Asien brauchen Sie eine Erweiterung.

Grobe Fahrlässigkeit (je nach Anbieter)

Einige Anbieter schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Das kann dazu führen, dass bei einem Schaden, der durch leichtfertige Handlung entstanden ist, die Leistung verweigert wird.

Was tun gegen Deckungslücken?

  • AVB sorgfältig lesen
  • Fehlende Klauseln nachbuchen
  • Bei Spezialnutzung: Betriebshaftpflicht prüfen
  • Jährlich überprüfen: Haben sich Nutzung oder Situation geändert?