Sie haben vergessen, Ihr Pferd zu versichern, und jetzt ist etwas passiert – kann die Versicherung rückwirkend abgeschlossen werden?
Klare Antwort: Nein – keine rückwirkende Versicherung
Pferdehaftpflichtversicherungen gelten nicht rückwirkend. Der Versicherungsschutz beginnt erst ab dem vereinbarten Startdatum. Schäden, die vor Vertragsabschluss eingetreten sind, werden nicht gedeckt.
Was tun wenn der Schaden schon eingetreten ist?
- Versicherung sofort abschließen – für zukünftige Schäden
- Für den bereits eingetretenen Schaden selbst haften
- Ratenzahlung mit dem Geschädigten vereinbaren
- Rechtsanwalt konsultieren (Mitverschulden des Geschädigten prüfen)
Prävention: Versicherung vor Haltungsbeginn
Schließen Sie die Pferdehaftpflicht unbedingt vor dem ersten Tag der Haltung ab. Bei Online-Anbietern mit Sofortschutz dauert das nur wenige Minuten. Jetzt sofort absichern →