Ihr Pferd steht in einem Pensionsstall? Dann stellen sich wichtige Fragen zur Haftpflichtversicherung: Ist der Stallbetreiber versichert? Und was passiert wenn Ihr Pferd im Stall einen Schaden anrichtet?
Haftung im Pensionsstall: Wer haftet wofür?
| Schaden | Haftbar |
|---|---|
| Ihr Pferd verletzt einen anderen Stallgast | Sie als Halter (§833 BGB) |
| Ihr Pferd beschädigt Stalleinrichtung | Sie als Halter |
| Stallboden ist kaputt, Pferd verletzt sich | Stallbetreiber (Obhutspflicht) |
| Stallmitarbeiter verletzt sich bei Pflege Ihres Pferdes | Situation abhängig – beide könnten haften |
Was Pensionspferdehalter prüfen müssen
- Hüter-Schutz: Wenn Stallpersonal Ihr Pferd führt oder versorgt, müssen diese mitversichert sein
- Mietsachschäden: Schäden an der gemieteten Box sind oft nicht in der Standard-Halterhaftpflicht enthalten
- Stallbetreiber-Versicherung: Fragen Sie, ob der Stall eine eigene Betriebshaftpflicht hat – das schützt aber nur andere
Empfehlung für Einsteller
Als Einsteller im Pensionsstall brauchen Sie eine eigene Pferdehalterhaftpflicht. Die Versicherung des Stallbetreibers deckt Sie nicht ab. Achten Sie auf Hüter-Schutz und ggf. Mietsachschäden. Jetzt vergleichen →