Ihr Pferd steht in einem Pensionsstall? Dann stellen sich wichtige Fragen zur Haftpflichtversicherung: Ist der Stallbetreiber versichert? Und was passiert wenn Ihr Pferd im Stall einen Schaden anrichtet?

Haftung im Pensionsstall: Wer haftet wofür?

SchadenHaftbar
Ihr Pferd verletzt einen anderen StallgastSie als Halter (§833 BGB)
Ihr Pferd beschädigt StalleinrichtungSie als Halter
Stallboden ist kaputt, Pferd verletzt sichStallbetreiber (Obhutspflicht)
Stallmitarbeiter verletzt sich bei Pflege Ihres PferdesSituation abhängig – beide könnten haften

Was Pensionspferdehalter prüfen müssen

  • Hüter-Schutz: Wenn Stallpersonal Ihr Pferd führt oder versorgt, müssen diese mitversichert sein
  • Mietsachschäden: Schäden an der gemieteten Box sind oft nicht in der Standard-Halterhaftpflicht enthalten
  • Stallbetreiber-Versicherung: Fragen Sie, ob der Stall eine eigene Betriebshaftpflicht hat – das schützt aber nur andere

Empfehlung für Einsteller

Als Einsteller im Pensionsstall brauchen Sie eine eigene Pferdehalterhaftpflicht. Die Versicherung des Stallbetreibers deckt Sie nicht ab. Achten Sie auf Hüter-Schutz und ggf. Mietsachschäden. Jetzt vergleichen →

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