Ihr Kind reitet leidenschaftlich gerne – aber wer haftet, wenn etwas passiert? Und braucht Ihr Kind eine eigene Versicherung?

Haftung bei Minderjährigen: Eltern haften

Minderjährige können zwar eigene Schäden verursachen, die Haftung liegt aber bei den Eltern als gesetzlichen Vertretern. Als Pferdehalter haften Sie – also die Eltern – nach §833 BGB.

Ist das Kind in meiner Police mitversichert?

Das kommt auf den Tarif an:

  • Hält das Kind das Pferd auf eigene Rechnung (Pocketmoney, eigenverantwortlich): eigene Police
  • Ist das Pferd formal im Besitz der Eltern: Eltern-Police deckt das Risiko ab
  • Kind reitet auf Schulpferd der Reitschule: Versicherung der Reitschule greift

Was wenn mein Kind Mitglied im Reiterverein ist?

Vereinsmitglieder sind über die Vereinshaftpflicht oft für reine Vereinsaktivitäten versichert. Aber: Schäden außerhalb des Vereinsgeländes, durch eigene Pferde oder auf fremden Pferden sind in der Regel nicht gedeckt.

Empfehlung für Eltern

Prüfen Sie Ihre bestehende Privathaftpflicht: Sind Schäden durch Tierhalten der Kinder mitversichert? Meist nicht – dann brauchen Sie eine separate Pferdehaftpflicht.

Familientarife vergleichen → | Alle FAQ →