Ihr Kind reitet leidenschaftlich gerne – aber wer haftet, wenn etwas passiert? Und braucht Ihr Kind eine eigene Versicherung?
Haftung bei Minderjährigen: Eltern haften
Minderjährige können zwar eigene Schäden verursachen, die Haftung liegt aber bei den Eltern als gesetzlichen Vertretern. Als Pferdehalter haften Sie – also die Eltern – nach §833 BGB.
Ist das Kind in meiner Police mitversichert?
Das kommt auf den Tarif an:
- Hält das Kind das Pferd auf eigene Rechnung (Pocketmoney, eigenverantwortlich): eigene Police
- Ist das Pferd formal im Besitz der Eltern: Eltern-Police deckt das Risiko ab
- Kind reitet auf Schulpferd der Reitschule: Versicherung der Reitschule greift
Was wenn mein Kind Mitglied im Reiterverein ist?
Vereinsmitglieder sind über die Vereinshaftpflicht oft für reine Vereinsaktivitäten versichert. Aber: Schäden außerhalb des Vereinsgeländes, durch eigene Pferde oder auf fremden Pferden sind in der Regel nicht gedeckt.
Empfehlung für Eltern
Prüfen Sie Ihre bestehende Privathaftpflicht: Sind Schäden durch Tierhalten der Kinder mitversichert? Meist nicht – dann brauchen Sie eine separate Pferdehaftpflicht.