Scheidung und Pferd — schwieriges Kapitel

Wenn eine Ehe zerbricht, stellt sich die Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Pferd? Und was mit der Pferdehaftpflichtversicherung?

Wem gehört das Pferd?

Das Pferd ist Eigentum desjenigen, der es gekauft hat (steht im Kaufvertrag). Wurde es gemeinsam angeschafft: hälftige Eigentumsanteile. Im Scheidungsverfahren wird das Pferd wie andere Vermögensgegenstände behandelt.

Versicherung bei Scheidung

Die Pferdehaftpflicht ist normalerweise auf den Tierhalter ausgestellt. Bei Scheidung:

  • Wer das Pferd behält: Versicherung auf seinen Namen übertragen
  • Wer das Pferd verkauft: Versicherung kündigen (Sonderkündigungsrecht)
  • Bis zur Klärung: Beide bleiben mitversichert (Rücksprache mit Versicherer)

Praktische Schritte

  1. Eigentumsverhältnis klären (Kaufvertrag, Equidenpass)
  2. Versicherer über die Situation informieren
  3. Neuen Vertrag auf den übernehmenden Partner ausstellen
  4. Alte Police kündigen nach Übergabe

Unterhaltsregelung für das Pferd

Einige Scheidungsurteile beinhalten Regelungen zur Kostenteilung für das Pferd. Versicherungskosten können Teil dieser Unterhaltsregelungen sein.