Turniergeschehen und Haftungsrisiken

Pferdeshows, Dressurprüfungen, Springturniere — überall wo viele Pferde aufeinandertreffen, steigt das Unfallrisiko. Was gilt rechtlich, wenn es auf dem Turniergelände zu Schadensfällen kommt?

Wann gilt die normale Haftpflicht?

Auch auf Turnieren gilt die Tierhalterhaftung nach §833 BGB. Verletzt Ihr Pferd einen Zuschauer, ein anderes Pferd oder beschädigt es Stalleinrichtungen, zahlt Ihre Pferdehaftpflicht.

Spezifische Turnierrisiken

  • Kollisionen im Abreiteplatz
  • Ausreißer auf dem Gelände
  • Verletzungen beim Be- und Entladen
  • Schäden in der Stallgasse
  • Beißereien zwischen Pferden an der Box

Turniersport-Klausel wichtig!

Nicht alle Versicherungen decken Schäden im Turnierbetrieb standardmäßig. Achten Sie auf eine explizite Turniersport-Klausel in Ihrem Vertrag. DEVK und HanseMerkur bieten das beispielsweise an.

Was der Veranstalter trägt

Turnierveranstalter haben eigene Haftpflichtversicherungen für Anlage und Veranstaltung. Verursacht eine defekte Hindernisanlage einen Unfall, kann der Veranstalter haften. Verletzt Ihr Pferd jedoch jemanden, bleibt das Ihre Haftung.

Checkliste vor dem Turnier

  • ☑ Versicherungsschutz für Turniersport prüfen
  • ☑ Gültige Impfungen vorhanden
  • ☑ Pferdepass dabei
  • ☑ Notfallkontakt hinterlegt
  • ☑ Ausrüstung auf Sicherheit geprüft