Die Schweiz als Reiseziel: Was gilt für Pferdehalter?

Reitferien in den Schweizer Alpen, Turniere in Basel oder Lausanne: Die Schweiz ist ein beliebtes Ziel für deutsche Pferdesportler. Die Versicherungssituation hat aber Besonderheiten.

Schweizer Recht: OR Art. 56

Die Tierhalterhaftung in der Schweiz ist im Obligationenrecht (OR) Art. 56 geregelt: Der Tierhalter haftet für den Schaden, den das Tier anrichtet. Ähnlich wie das deutsche System mit §833 BGB – also Gefährdungshaftung.

Deutsche Pferdehaftpflicht in der Schweiz gültig?

Die Schweiz gehört geographisch zu Europa aber ist kein EU-Mitglied. Viele deutsche Versicherungen schließen die Schweiz explizit ein (z.B. "Europa inkl. Schweiz"). Prüfen Sie Ihre Police genau.

Was prüfen vor der Einreise?

  • Geltungsbereich der Police: Ist die Schweiz explizit genannt?
  • Equidenpass: Pflicht für Einreise in die Schweiz
  • Gesundheitszeugnis: Für Turnierpferde oft nötig
  • Zollpapiere für temporäre Einfuhr (ATA Carnet oder vereinfachte Regelung für EU-Angehörige)

Für Daueraufenthalte in der Schweiz

Wer in die Schweiz zieht und sein Pferd dort hält, braucht eine Schweizer Police. Schweizer Anbieter sind u.a. Helvetia CH, Zurich CH, Baloise.

Fazit

Für Kurzbesuche und Turniere: Deutsche Police mit Schweiz-Deckung prüfen. Für Daueraufenthalte: Schweizer Versicherung abschließen.