Kaum ein Szenario ist für Reiter und Autofahrer gleichermaßen gefährlich: Ein Pferd scheut auf einer Landstraße, der Reiter verliert die Kontrolle, es kommt zum Unfall. Wer haftet für den Schaden?

Kollision zwischen Auto und Pferd — die Haftungsregeln

Wenn ein Pferd auf der Straße einen Autounfall verursacht, gilt das Zusammenspiel zweier Gefährdungshaftungen:

  • §833 BGB: Tierhalter haftet für die Tiergefahr
  • §7 StVG: Fahrzeughalter haftet für die Betriebsgefahr des Autos

In der Praxis teilen Gerichte die Haftung oft auf — typisch sind 50:50 bis 70:30 zu Lasten des Tierhalters, je nach Sachverhalt.

Wenn der Autofahrer ausweicht und verunfallt

Besonders häufig: Der Fahrer weicht einem Pferd aus und überschlägt sich im Graben. Hier haftet der Tierhalter vollständig, wenn das Pferd die Ursache des Ausweichmanövers war — auch wenn das Fahrzeug das Pferd gar nicht berührt hat.

Warnung: Ein schwerer Verkehrsunfall durch ein ausgebrochenes Pferd kann Schäden in Millionenhöhe verursachen. Ohne Haftpflichtversicherung ist das der finanzielle Ruin.

Reiten im Straßenverkehr — Verhaltensregeln

  • Immer auf der rechten Straßenseite reiten, am Rand
  • Reflektierendes Zubehör (Warnweste, Leuchten) bei Dämmerung
  • Bei Gegenverkehr: Abstand halten, langsames Schritttempo
  • Laute Fahrzeuge (LKW, Motorräder) ankündigen lassen wenn möglich
  • Junge oder nervöse Pferde nur mit Begleiter auf öffentlichen Wegen

Was deckt die Pferdehaftpflicht in diesem Fall?

Eine gute Pferdehaftpflichtversicherung deckt Schäden im Straßenverkehr vollständig ab — einschließlich:

  • Fahrzeugschäden des Unfallgegners
  • Personenschäden (Krankenhauskosten, Dauerschäden)
  • Vermögensfolgeschäden (Arbeitsausfall etc.)
  • Kosten für Abschleppung und Gutachten